Informationen zu den Selbsttests
Für den Schulbesuch sind in Niedersachsen weiterhin Selbsttests verpflichtend. Nur bei einem negativen Ergebnis darf Ihr Kind zur Schule kommen. Bitte bestätigen Sie das negative Testergebnis mit einer Unterschrift und geben Sie die Testkassette mit zur Schule – wir entsorgen diese dann. Dies gilt ab Februar 2022 auch für Geimpfte und Genesene! Schülerinnen und Schülern mit Auffrischungsimpfung (Booster) müssen keine Tests durchführen, ihnen wird das Testen aber auf freiwilliger Basis empfohlen.
Die Tests werden vom Land Niedersachsen gestellt, die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende einer Woche die Tests für die Folgewoche. Bis zum 04.02.2022 ist an jedem Tag ein Selbsttest erforderlich.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Dokumenten aus dem Kultusministerium.
Weiterhin gilt: kein Test – kein Schulbesuch!
Wenn besondere Gründe gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht vorliegen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht stellen. Zur Begründung des Antrag ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, dieses ist nach Ablauf von sechs Monaten zu aktualisieren. Ihr Kind erhält dann Aufgaben für das Lernen zu Hause und darf die Schule nicht besuchen.
Video zur Durchführung der Selbsttests
Hier ist ein anschaulisches Video zu sehen, das von den Förderschulen Geistige Entwicklung in Achim und Rotenburg erstellt wurde:
Wenn es Infektionen gibt…
Auch bei Personen in unserer Schule hat es bereits bestätigte Infektionen gegeben.
Manchmal gab es Infektionen außerhalb der Schule, so dass Eltern ihre Kinder bereits vorsichtshalber zu Hause behalten haben. Oder die Schülerinnen und Schüler waren in Quarantäne und durften die Schule nicht besuchen. Als sie dann später selbst positiv getestet wurden, hat das Gesundheitsamt genau erfragt, wann es die letzten Kontakte in der Schule gab. Lagen diese Kontakte schon längere Zeit zurück, wurde für die Schule keine Maßnahme angeordnet.
Es kann aber sein, dass es hier in der Schule Kontakte zu positiv getesteten Personen gab. Dann wird das Anlassbezogene Intensiv-Testen (ABIT) gestartet – alle Kontaktpersonen (auch geimpfte und genesene Personen) müssen sich im ABIT-Verfahren an den nachfolgenden fünf Schultagen verpflichtend testen. In besonderen Fällen kann das Gesundheitsamt auch weitere Maßnahmen anordnen.
Wir sind für weitere Fragen in der Schule zu erreichen unter der Telefonnummer 05422 9540-0 oder per E-Mail unter kontakt@wgs-melle.de – wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.